Saison 2023 / 2024
- Sportgerichtsverhandlung
Vorsitzender: | Horst Schinke (Einzelrichter) |
Beisitzer: | keine |
Schiedsrichter: | Heinz Bernsteiner |
Spiel: | Nr. 70 FC Diner Pizzburg St. Johann : STT Multitask |
Spieler: | Steiner Fabian (STT Multitask) |
Urteil: | 5 Spiele sperre wegen Schiedsrichterbeleidigung |
2. Sportgerichtsverhandlung
Vorsitzender: | Horst Schinke |
Beisitzer: | Andreas Panzer |
Markus Kriegl | |
Schiedsrichter: | Heinz Bernsteiner |
Spiel: | Nr. 52 HVTDP Stainz : STT Pichler |
Spieler: | SINCEK Hrvoje (HVTDP Stainz) |
Urteil: | 2 Spiele sperre wegen Tätlichkeit |
3. Sportgerichtsverhandlung
Vorsitzender: | Horst Schinke |
Beisitzer: | Franz Steinkellner |
Markus Kriegl | |
Schiedsrichter: | Karl Amreich |
Spiel: | Nr. 28 STT Dorfwirt Mueller : STT Fürndörfler |
Spieler: | Aplinz Martin (STT Fürndörfler) |
Urteil: | 2 Spiele sperre wegen Tätlichkeit |
4. Sportgerichtsverhandlung
Vorsitzender: | Horst Schinke |
Beisitzer: | Andreas Panzer |
Thomas Reinprecht | |
Schiedsrichter: | Karl Amreich |
Spiel: | Nr. 43 STT Muktitask – STT Wörgötter |
Spieler: | Hoermann Stefan (STT Multitask) |
Urteil: | 4 Spiele sperre wegen Tätlichkeit |
5. Sportgerichtsverhandlung
Vorsitzender: | Horst Schinke |
Beisitzer: | Franz Steinkellner |
Markus Kriegl | |
Schiedsrichter: | Heinz Bernsteiner |
Spiel: | Nr. 19 HFC Studio A : HFC Mochart |
Spieler: | Schrei Dominik (HFC Studio A) |
Urteil: | 2 Spiele sperre wegen Foulspiel; 1 Spiel unbedingt, 1 Spiel bedingt. Bewährungszeit bis zum Ende der Saison 2023 / 2024 |
6. Sportgerichtsverhandlung
Vorsitzender: | Manfred Winterleitner |
Beisitzer: | Thomas Reinprecht |
Markus Kriegl | |
Verhandlungsgegenstand: | Einspruch STT Mausser |
Spiel: | Nr. 34 STT Mausser : STT Muehlhuber |
Einspruch: | Hiermit erheben wir Einspruch gegen den Einsatz des Spielers Ruprechter Günther und die Wertung des Spieles gegen den STT Mühlhuber lt. Paragraf 19 / Punkt 5 und WhatsApp vom 20.04.2024 |
Urteil: | Der Einspruch wurde form- und zeitgerecht eingelegt. Der Spieler Ruprechter Günther wurde am Donnerstag, den 27.06.2024 vom STT Mühlhuber an die Organisation gemeldet. Gemäß Meisterschaftsregeln § 18 Abs. 1 ist ein Spieler spielberechtigt, wenn er am Spieltag auf den Spielbericht aufscheint. Nach § 19 Abs. 5 ist die Nachmeldung bis Sonntag 12:00 Uhr möglich. Urteil: Das Fehlverhalten liegst einzig bei der Organisation, die den Spieler nicht auf den Spielbericht hätte schreiben dürfen. Die Organisation wird aufgeforderter eine höhere Sorgfalt bei der Spielernachmeldung walten zu lassen. Ein Fehlverhalten des STT Mühlhuber liegt nicht vor, da der Spieler am Spieltag auf dem Spielbericht aufschien. Eine Strafwertung des Spieles ist damit nicht gegeben. |
1. Sportgerichtsverhandlung der zweiten Instanz
Vorsitzender: | Horst Schinke (Organisation) |
Verhandlungsgegenstand: | Berufung des STT Mausser gegen das Urteil der 6. Sportgerichtsverhandlung |
Spiel: | Nr. 34 STT Mausser : STT Muehlhuber |
Einspruch: | Sehr geehrte Herren! Hiermit erheben wir Einspruch gegen das Urteil des Sportgerichtes. Das Fehlverhalten und die Missachtung der Meisterschaftsregeln liegt alleine beim STT Mühlhuber. Die Organisation hat in diesem Fall nichts falsch gemacht. Sie hat außergewöhnlich schnell reagiert und einen Spieler in der Kaderliste ergänzt! Das ja sehr positiv zu bewerten ist. Der Spieler wurde am 27.6.2024 nachnominiert. Spielberechtigt ist er dann ab Sonntag, den 30.6.2024 ab 12.01 Uhr für das darauffolgende Spiel. Auch wenn der Spieler auf der Kaderliste stand, hätte er lt. Paragraf 19 / Abs. 5 gegen den STT Mausser einfach nicht spielen dürfen. Und bitte den Paragraf 19 Abs. 5 fertig lesen und nicht in der Mitte aufhören, so wie in dem Urteil geschrieben: „Während der Saison können Kaderspieler bis spätestens Sonntag, 12 Uhr nachgenannt werden. Solche Spieler sind frühestens am darauffolgenden Pflichtspieltag spielberechtigt.“!!!!!! |
Urteil: | Die Berufung wurde form- und zeitgerecht eingelegt. § 25 Berufung gegen Urteile des Sportgerichts Die Berufung wendet sich gegen ein Urteil der ersten Instanz. Sie muss binnen eine Woche nach Veröffentlichung des Urteils bei der Organisation schriftlich erhoben werden. Wurde ein Urteil in Anwesenheit beider Parteien mündlich verkündet, muss die Berufung gegen das Urteil sofort mündlich oder schriftlich binnen einer Woche bei der Organisation angemeldet werden. Wird die Berufung rechtzeitig erhoben, wird die Berufungsschrift dem Gegner zugestellt. Die Entscheidung, ob die Berufung Erfolg hat oder nicht, trifft die Organisation. Die Organisation entscheidet in der Sache selbst oder es kann aber auch an das Gericht erster Instanz zurückverweisen. Urteil: Die Organisation entscheidet in der Sache selbst Das Urteil des Sportgericht in der 6. Sportgerichtsverhandlung bleibt vollinhaltlich aufrecht. Eine weitere Berufung ist nicht mehr möglich. Das Urteil des Sportgericht ist sofort rechtskräftig. |