Inhaltsverzeichnis
§1 Geltungsbereich
§2 Institutionen
§3 Meisterschafts- und Cupeinteilung
§4 Teilnahmeberechtigung
§5 Ausscheiden, Ausschluss
§6 Wertung der Meisterschaftsspiele
§7 Meisterschaftstabellen
§8 Auf- und Abstieg
§9 Reihenfolge der Spiele
§ 9a Weststeirischer Stammtisch-Cup
§10 Spieltermine, Spielbeginn
§11 Sportplätze, Heimvereine
§12 Feststellung der Unbenützbarkeit von Sportplätzen
§13 Unbenützbarkeit von Plätzen infolge Elementargewalt
§14 Schiedsrichter
§15 Sportgericht, Gelbe Karten, Rote Karten, Sperren
§16 Platzwart
§17 Dressen
§18 Meisterschaftsspielberechtigung
§19 Spielerpässe, Spielerpasskontrolle, Kaderliste
§20 Spielberichte
§21 Anzahl der Spieler, Nichtantreten, Abtreten
§22 Ersatzspieler
§23 Spielabbruch
§24 Proteste, Einsprüche
§25 Berufung gegen Urteile des Sportgerichts
§26 Einzelstrafen
§27 Mannschaftsstrafen
§28 Siegerehrung
§29 Unvorhergesehene Fälle
§30 Sportbeirat
§31 Urheber- und Verwertungsrechte
§32 Haftung
§33 Außerkrafttreten, Inkrafttreten und Salvatorische Klausel
§ 1 Geltungsbereich
- Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Abhaltung von allen Bewerben der Weststeirischen Stammtischliga.
§ 2 Institutionen
- Die Weststeirischen Stammtischliga hat folgende Institutionen
- Organisation
- Vorstand der Weststeirischen Stammtischliga
- Sportgericht
- Vorsitzender (Obmann der Weststeirischen Stammtischliga)
- Stellvertretender Vorsitzender (wird vom Obmann der Weststeirischen Stammtischliga ernannt)
- Zwei Beisitzer der Mannschaften der 1. Liga
- Zwei Beisitzer der Mannschaften der 2. Liga
- Sportbeirat
- Vorsitzender (Obmann der Weststeirischen Stammtischliga)
- Zwei Beisitzer der Mannschaften der 1. Liga
- Zwei Beisitzer der Mannschaften der 2. Liga
- Schiedsrichterbeauftragten
- Aktiver oder ehemaliger Schiedsrichter
- Organisation
§ 3 Meisterschafts- und Cup-Einteilung
- Die Organisation veranstaltet jährlich die Weststeirische Stammtisch-Meisterschaft und den Weststeirischen Stammtisch-Cup
- Die Meisterschaft wird je nach Anzahl der teilnehmenden Vereine in einer oder mehrere Leistungsstufen(n). ausgetragen.
- Der Weststeirische Stammtisch-Cup wird in K.O.-Runden gespielt.
- Die Einteilung eines Vereines in eine bestimmte Leistungsstufe, sowie die Einreihung neu eintretender Vereine bleibt der Organisation überlassen.
- Der Meisterschafts- und Cup-Modus wird jährlich bekanntgegeben.
§ 4 Teilnahmeberechtigung
- Die Teilnahmeberechtigung wird erworben:
a) durch Zustimmung seitens der Organisation und
b) mit der Zustimmung zu den Meisterschaftsregeln durch Einzahlung des Kostenbeitrag von einem verantwortlichen Funktionär des jeweiligen Vereines
- Der Nennungsschluss wird jedes Jahr von der Organisation festgelegt.
§ 5 Ausscheiden, Ausschluss aus der Meisterschaft
- Über einen Ausschluss aus der Meisterschaft entscheidet ausschließlich die Organisation.
- Bei Nichteinhaltung oder wiederholter Übertretung der vorliegenden Regeln kann ein Verein von der Meisterschaft ausgeschlossen werden.
- Der Mitgliedsbeitrag wird nicht zurückerstattet, wenn:
a) ein Verein während der Saison (Nennungsschluss bis Siegerehrung) freiwillig ausscheidet.
b) ein Verein während der Saison (Nennungsschluss bis Siegerehrung) von der Meisterschaft ausgeschlossen wird. - Bei Eintreten der Punkte 2. oder 3. behält sich die Organisation vor, einem Verein die Teilnahmeberechtigung für das darauffolgende Jahr zu verweigern.
§ 6 Wertung der Meisterschaftsspiele
- Die Meisterschaftsspiele werden wie folgt gewertet:
a) Sieg 3 Punkte
b) Unentschieden 1 Punkt
c) Niederlage kein Punkt - Die Beglaubigung der Spiele erfolgt mit dem Unterschreiben des Onlinespielberichtes durch den jeweiligen Schiedsrichter.
§ 7 Meisterschaftstabellen
- Die Organisation erstellt wöchentlich für jede Leistungsgruppe eine aktuelle Meisterschaftstabelle. Die Reihung der Vereine richtet sich:
a) bei gleicher Anzahl der Punkte nach den Resultaten der betreffenden Vereine gegeneinander. litt. b) bis f) sind dabei sinngemäß anzuwenden.
b) nach der Anzahl der Punkte
c) bei gleicher Punktezahl nach der höheren Tordifferenz; wurde jedoch ein Meisterschaftsspiel eines der Vereine wegen verschuldeter Nichtaustragung, verschuldetem Spielabbruch, Einsatz eines unberechtigten Spielers oder unberechtigtem Abtreten strafverifiziert, so ist dieser hinter dem punktegleichen Verein zu reihen. Trifft dies auf beide Vereine zu, so richtet sich die Reihung wieder nach der Tordifferenz
d) bei gleicher Tordifferenz nach der höheren Zahl der erzielten Tore;
e) bei gleicher Zahl der erzielten Tore nach der der höheren Anzahl der Siege
f) bei gleicher Anzahl der Siege nach der höheren Anzahl der Auswärtssiege;
2. Scheidet ein Verein mit einer Mannschaft während der Meisterschaft aus und hat er bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens mindestens die Spiele der Hinrunde oder bei nur einer angesetzten Runde mindestens die Hälfte der angesetzten Spiele absolviert, so sind die noch fälligen Spiele der Rückrunde oder bei nur einer angesetzten Runde die noch ausständigen Spiele so zu werten, als wenn der ausscheidende Verein aus seinem Verschulden nicht angetreten wäre. Andernfalls gelten die bisher ausgetragenen Begegnungen als nicht gespielt.
§ 8 Auf- und Abstieg
- Die Festlegung der Bestimmungen über Auf- und Abstieg obliegt der Organisation.
- Bei der Festlegung der Bestimmungen über den Auf- und Abstieg sollen jedoch folgende Regeln eingehalten werden:
a) aus einer Gruppe sollen nicht mehr als drei Vereine aufsteigen;
b) aus einer Gruppe sollen nicht mehr als drei Vereine absteigen;
c) eine Erhöhung der Zahl der Absteiger darf nur bei Überschreitung der von der Organisation festgesetzten Gruppenstärke erfolgen.
d) sollte sich die Zahl der Vereine einer Gruppe verringern, wird der Abstieg unter Wahrung des festgesetzten Aufstieges ausgesetzt.
§ 9 Reihenfolge der Spiele
- Je nach Modus hat jeder Verein gegen jeden anderen Verein seiner Leistungsgruppe in jedem Meisterschaftsjahr ein Hinspiel und wenn durch die Organisation bestimmt ein Rückspiel auszutragen.
- Die Reihenfolge der Spiele wird durch Auslosung innerhalb der Organisation bestimmt.
- Der Verein, der jeweils Platzwahl hat, gilt als Veranstalter des Spieles (Heimmannschaft)
- Falls an der Meisterschaft einer Klasse zu wenige Vereine teilnehmen, kann die Organisation bestimmen, dass die Meisterschaft dieser Gruppe derart ausgetragen wird, dass jeder Verein gegen jeden drei- oder viermal in jedem Meisterschaftsjahr zu spielen hat.
§ 9a Weststeirischer Stammtisch-Cup
- Für den Stammtisch-Cup sind alle Spieler die auf der Meisterschaftskaderliste stehen spielberechtigt.
- Gelbe-, Gelb/Rote- und Rote-Karten aus der Meisterschaftsrunde sind im Stammtisch-Cup nicht schlagend.
- Nach der zweiten Gelben-Karte im Stammtisch-Cup erfolgt eine Spielsperre von einem Spiel.
- Gelbe-, Gelb/Rote- und Rote-Karten aus den Stammtisch-Cup-Runden sind in der Meisterschaft nicht schlagend.
- Gelb/Rote- und Rote-Karten werden in die Stammtisch-Cup-Runden ins nächste Jahr übertragen.
- Alle Gelben-Karten werden zum Finale gelöscht.
- Das Heimrecht
- 1. Liga – 1.Liga = gemäß Auslosung
- 1. Liga – 2. Liga = 2. Liga
- 2. Liga – 2. Liga = gemäß Auslosung
bis einschließlich Halbfinale
- Finale findet auf einem neutralen Platz statt.
- Der Sieger steigt in die nächste Runde auf. Bei Unentschieden wird das Spiel 2 x 15 Minuten verlängert. Steht danach ebenfalls kein Sieger fest, erfolgt ein Elfmeterschiessen.
§ 10 Spieltermine, Spielbeginn
- Die Organisation erstellt innerhalb von 14 Tagen nach Nennungsschluss einen Spielplanentwurf, der den Vereinen ehestmöglich zur Verfügung gestellt wird.
- Bis zum Tag, der von der Organisation festgelegt wird, können Ansuchen um Spielverschiebungen eingebracht werden (wenn möglich mit dem jeweiligen Gegner abgesprochen). Eine Berücksichtigung aller Wünsche kann von der Organisation nicht garantiert werden.
- Falls auf einem Platz an einem Tag mehrere Spiele stattfinden, muss zwischen dem Beginn zweier aufeinander folgender Spiele ein Zeitraum von mindestens zweieinhalb Stunden liegen (außer es sind mehrere Umkleidekabinen vorhanden).
- Spieltage sind grundsätzlich Freitage und Samstage. Bei Terminschwierigkeiten kann mit Zustimmung der Organisation auch jeder andere Tag herangezogen werden.
- grundsätzlicher Spielbeginn:
- Mitte April bis Mitte Mai 18 00 Uhr
- Mitte Mai bis Mitte August 18 30 Uhr
- Mitte August bis Anfang September 18 00 Uhr
- Anfang September bis Ende Oktober 16 00 Uhr nur SA od. SO
Ausnahmen: Plätze mit Flutlicht
6. die Organisation kann, nachdem sich die betroffenen Vereine untereinander geeinigt haben, anderen Beginnzeiten zustimmen, wenn die Organisation mindestens 3 Tage vor dem ursprünglich geplanten Spieltermin verständigt, wurde:
Ing. Horst Schinke, +43 (0) 676 / 57 25 049
7. Die Wartezeit beträgt maximal 15 Minuten, danach erfolgt der Anpfiff oder Abpfiff und Abbruch eines Spieles.
§ 11 Sportplätze, Heimvereine,
- Die Meisterschaftsspiele werden grundsätzlich auf den im Spielplan ausgewiesenen Sportplätzen durchgeführt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Organisation.
- Sportplätze und deren Benützer
STT Mausser Thal
SV Geistthal Geistthal
STT Fürndörfler Söding
SK Hohenburg St.Johann
HFC Mochart St.Martin
STT Mühlhuber Mühlhuber/Stallhofen
STT Müller Kainach
STT Pichler Södingberg
SPG HFC/ Dinner Pizzburg St.Johann St.Johann / Voitsberg
GSV St.Oswald St.Oswald
STT Wörgötter Ligist
STT MultitASK Voitsberg
HV TDP Stainz Stainz
§ 12 Feststellung der Unbenützbarkeit von Sportplätzen
- Die Unbenützbarkeit der Plätze wird jeweils vor dem Spiel durch den Schiedsrichter festgestellt. Er entscheidet insbesondere, ob die Beschaffenheit des Bodens die Austragung des Spieles gestattet und ob der Platz vorschriftsmäßig markiert ist (siehe § 14)
- Die Spielfeldmarkierung darf nicht mit gesundheitsgefährdendem Material vorgenommen werden.
§ 13 Unbenützbarkeit von Plätzen infolge Elementargewalt
- Sollte ein Platz infolge von Elementargewalt (lang andauernder Regen, Überschwemmung usw.) nicht benützbar sein, so erfolgt die Spielabsage:
a) bis 3 Stunden vor dem planmäßigen Spielbeginn vom Platzwart an einen verantwortlichen Vereinsfunktionär der Heimmannschaft; von diesem an einen verantwortlichen Funktionär der gegnerischen Mannschaft (wenn möglich sofortige Neuterminisierung des abgesagten Spieles, ansonsten neuer Spieltermin innerhalb von sieben Tagen)
b) innerhalb der 3 Stundenfrist durch den Schiedsrichter vor Ort (wenn möglich sofortige Vereinbarung eines neuen Termins, ansonsten neuer Spieltermin innerhalb von sieben Tagen).
ACHTUNG: Feststellung der Bespielbarkeit erfolgt vor der Feststellung, ob eine Mannschaft die Mindestanzahl an Spielern aufbieten kann.
2. Die Organisation (Ing. Horst Schinke +43 (0) 676 / 57 25 049) ist in beiden Fällen sofort von einem Verantwortlichen der Heimmannschaft zu verständigen.
3. kommt innerhalb der Frist in Abs. 1 litt. a) und b) kein Termin zustande, so erfolgt die Festsetzung eines neuen Termins durch die Organisation (eventuell auch auf einem anderen Sportplatz).
4. Wird der Organisation durch einen Platzwart oder einen Vereinsfunktionär bis 3 Stunden vor dem planmäßigen Spielbeginn die Unbenutzbarkeit eines Sportplatzes mitgeteilt, kann die Organisation anordnen, dass das vorgesehene Spiel, auf einem anderen benützbaren Sportplatz, durchgeführt wird.
§ 14 Schiedsrichter
- Meisterschaftsspiele dürfen nur von Schiedsrichtern geleitet werden, die von der Organisation zur Verfügung gestellt werden (Ausnahme Abs. 4.).
- Die Spiele werden von einem Schiedsrichterbeauftragten oder von einem Verantwortlichen der Organisation besetzt.
- Schiedsrichter können von den Vereinen nicht abgelehnt werden.
- Erscheint bei einem Spiel kein Schiedsrichter, so kann bei Einverständnis beider Mannschaftsführer eine anwesende Privatperson als Spielleiter fungieren. Bei Nichteinigung ist das Spiel abzusagen, sofort ein neuer Termin zu vereinbaren und die Organisation telefonisch (Ing. Horst Schinke +43 676 / 57 25 049) zu verständigen.
- Aufgaben der Schiedsrichter:
a) pünktliches Anpfeifen der Spiele
b) Überprüfung der Spielerpässe und des Spielberichtes
c) Feststellung der Bespielbarkeit eines Sportplatzes (siehe § 12 Abs.1, § 13 Abs. 1 litt. b)
d) Online-Spielberichte ausfüllen
Die technischen Hilfsmittel sind von den Mannschaften zur Verfügung zu stellen.
Wenn notwendig muss dem Schiedsrichter eine Person der jeweiligen Mannschaft beim Ausfüllen des Online-Spielberichtes Hilfe leisten.
6. Die Schiedsrichterkosten betragen €80,00 pro Spiel. Die Schiedsrichterkosen werden aufgrund gesonderter Berechnung von allen Vereinen in der gleichen Höhe an die Organisation überwiesen und den Schiedsrichtern, nach Anzahl der Spielleitungen, von der Organisation ausbezahlt. Wird eine Begegnung wegen Unbespielbarkeit des Platzes vor Ort abgesagt, werden € 40,00 von der Organisation an den Schiedsrichter bezahlt. Bei Absage vor Ort wegen Nichtantreten übernimmt die verursachende Mannschaft die Schiedsrichterkosten von € 40,00.
7. Wird ein Spiel von einer Auswärtsmannschaft zu einem Zeitpunkt später als 18 Uhr am Vortag des geplanten Spieltages abgesagt, behält die Organisation die Kaution von € 70.- ein und überweist diese an die betroffene Heimmannschaft.
§ 15 Sportgericht,gelbe Karten, rote Karten, Sperren
- Das Sportgericht übernimmt die Aufgaben des Absatzes 3 dieses Paragrafen.
- Gelbe Karten:
- Erste Gelbe Verwarnung
- Gelb/Rot Ausschluss automatisch für das darauffolgende MS-Spiel gesperrt
- Nach 4 gelben Karten erfolgt ebenfalls eine automatische Sperre für das darauffolgende MS- Spiel, nach vier weiteren detto usw. Am Ende der Saison werden die gelben Karten gelöscht.
- Rote Karten:
- Sperren werden nach Ermessen des Schiedsgerichtes verhängt und gelten für das (die) darauffolgende(n) MS- Spiel(e).
- rote Karten werden nicht gelöscht, sondern in die darauffolgende Saison mitgenommen.
- bei besonders schwerwiegenden Fällen können Sperren von der Organisation bis zum Ausschluss aus der Meisterschaft erhöht werden.
§ 16 Platzwart
- Der Platzwart hat:
a) den Platz mit allen zumutbaren Maßnahmen in einen bespielbaren Zustand zu versetzen.
b) den Platz mindestens 45 Minuten vor dem geplanten Spielbeginn entsprechend den Regeln zur Verfügung zu stellen.
c) dafür zu sorgen, dass den Spielern und dem Schiedsrichter Umkleidekabinen zur Verfügung stehen.
d) für die Funktionäre und Ersatzspieler beider Mannschaften Bänke am Rand des Spielfeldes aufzustellen, die freie Sicht auf das Spielfeld gewähren.
e) dafür zu sorgen, dass eine Grundausstattung von Sanitätsmaterial vorhanden ist.
2. Der Platzwart kann ein Spiel bei schlechten Witterungsbedingungen bis spätestens 3 Stunden vor geplantem Beginn absagen. Er hat die Heimmannschaft sofort zu verständigen; diese hat unmittelbar danach die gegnerische Mannschaft (eventuell neuen Termin aushandeln, siehe auch (§ 13 Abs. 1) und die Organisation von der Absage zu informieren. Innerhalb der 3 Stundenfrist darf eine Absage nur noch vor Ort erfolgen.
3. Um unnötige Spielverzögerungen zu vermeiden, hat der Platzwart Ersatzbälle in ausreichender Anzahl bereit zu halten. Diese sind der Heimmannschaft bei Bedarf auszuhändigen, die auch für die Rückgabe Sorge zu tragen hat. Etwaige Ersatzansprüche bei Verlust sind zwischen der Heimmannschaft und dem Platzwart auszumachen.
4. Die Platzmiete wird von der Heimmannschaft bezahlt und beträgt den zwischen Platzvermieter und Heimmannschaft ausverhandelten Betrag.
§ 17 Dressen
- Beide Mannschaften müssen in deutlich voneinander abweichenden Dressenfarben (Leibchen und Stutzen) antreten. Sämtliche Dressen müssen sich deutlich von jener des Schiedsrichters unterscheiden.
- Die Heimmannschaft muss, wenn sein Gegner Farben trägt, die zu Verwechslungen Anlass geben können, in transparenten Überziehleibchen antreten.
- Der Tormann muss sich in den Farben seiner Kleidung deutlich von den anderen Spielern und dem Schiedsrichter unterscheiden.
- Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Die Rückennummern müssen mit den Nummern am Spielbericht übereinstimmen.
- Für die Einhaltung dieser Bestimmungen haben die Schiedsrichter zu sorgen.
§ 18 Meisterschaftsspielberechtigung
- Meisterschaftsspielberechtigt ist jemand, wenn er am Spieltag im Spielbericht aufscheint (Kontrolle durch Spielerpass oder amtl. Lichtbildausweis, siehe auch § 19 Abs. 8)
- Vereinsspieler (auch Jugendvereinsspieler) sind für die Meisterschaft nicht spielberechtigt.
- Vereinsspieler ist, wer in der Spielzeit aktiv an einem Pflichtspiel eines Fußballverbandes teilgenommen hat
- Wechselfristen von Vereinsspieler in die Stammtischliga:
- Letzter Spieltag der Vorsaison bis ersten Spieltag der neuen Saison
- Letzter Spieltag der Herbstsaison bis ersten Spieltag der Frühjahressaison
- Innerhalb der Stammtischliga
- letzter Spieltag der Vorsaison bis ersten Spieltag der neuen Saison
- Letzter Spieltag der Herbstsaison bis ersten Spieltag der Frühjahressaison
- Innerhalb Abs. 3 Lit. a und b, können alle Spieler angemeldet werden, unabhängig von ihrem vorherigen Status
- Wird ein Spieler mit einer gültigen Spielberechtigung, während der Saison zum Vereinsspieler, verliert er mit sofortiger Wirkung seine Spielberechtigung. Bei Zuwiderhandeln wird das dementsprechende Spiel zugunsten des Gegners strafverifiziert.
- Die Organisation macht alle Vereinsverantwortlichen auf die Bestimmungen über den Einsatz von Spielern unter 18 Jahren (schriftliche Erlaubnis der Eltern, ärztliche Bestätigung) aufmerksam. Die Organisation übernimmt bei unerlaubtem Einsatz solcher Spieler keinerlei Verantwortung. Diese liegt ausschließlich bei den jeweiligen Vereinen.
§ 19 Spielerpässe, Spielerpasskontrolle, Kaderliste
- Es gibt Onlinespielerpässe für jede Mannschaft
- Mindestens 18 Kaderspieler müssen spätestens am Tag der Spielermeldung angemeldet werden.
- Die Vereinsverantwortlichen haben am Tag der Anmeldung die Kaderliste vorzulegen. Alle Kaderlisten werden anschließend von der Organisation kontrolliert, genehmigt oder nicht genehmigt.
- Mit der Kaderliste wird bestätigt, dass der Spieler in der jeweiligen Saison nur für den dementsprechenden Verein tätig ist. Ein Wechsel des Vereines nach der Spielermeldung ist nicht zulässig. (Ausnahme siehe § 18 Abs. 4)
- Während der Saison können Kaderspieler bis spätestens Sonntag, 12 Uhr nachgenannt werden. Solche Spieler sind frühestens am darauffolgenden Pflichtspieltag spielberechtigt.
- Eine Nachnennung kann nur dann positiv abgewickelt werden, wenn ein E-Mail
- (spielerpass@stt-meisterschaft.at) mit folgenden Daten zu oben genanntem Termin übermittelt wurde:
Vereinsname
Spielername
Geburtsdatum
ein aktuelles Passfoto in der Cloud
Wird das Passfoto nicht durch den Verein in die Cloud geladen und der Spieler bei einem Meisterschaftsspiel eingesetzt, wird das Spiel mit 0:3 für die Mannschaft strafgewertet.
Der Link in die Cloud wird von der Organisation zur Verfügung gestellt.
Der Spieler wird daraufhin im On-Line-Spielbericht ergänzt. Die Organisation behält sich aufgrund eines veralteten und unkenntlichen Spielerfotos vor, den Antrag auf Nachnennung abzulehnen.
8. Gegen Spieler, die bis zur Spielermeldung und Veröffentlichung auf der Homepage als gültig erklärt wurde, ist während der laufenden Meisterschaft kein Protest mehr möglich. Ausnahme: Vereinsspieler (falsche Angaben oder es wird jemand während der laufenden MS zum Vereinsspieler siehe § 18 Abs. 3)
9. Die Schiedsrichter überprüfen vor jedem Spiel Spielerpässe und Spielberichte (siehe § 14). Eine personenbezogene Überprüfung der Spielerpässe erfolgt nach Aufforderung durch einen der beteiligten Mannschaftsführer.
§ 20 Spielberichte
- Es gilt der Online-Spielbericht.
- Der jeweilige Spielbericht ist spätestens am Spieltag bis 12:00 Uhr im Internet abrufbar.
- Der Spielbericht ist mindestens ¼ Stunde vor geplantem Spielbeginn ausgefüllt dem Schiedsrichter zur Verfügung zu stellen.
- Es dürfen nur Spieler, die tatsächliche auf dem Sportgelände Anwesend sind, in den Spielbericht eingetragen werden. Nachkommende Spieler sind dem Schiedsrichter zu melden, der diese dann nachträgt. Bei Nichteinhaltung wird das Spiel mit 0:3 strafgewertet.
- Nach einem Spiel wird der Spielbericht vom Schiedsrichter ausgefüllt.
§ 21 Anzahl der Spieler, Nichtantreten, Abtreten
- Eine Mannschaft ist mit 11 Spielern vollzählig; sie gilt als angetreten, wenn sie mit mindestens 9 Spielern (inkl. Tormann) auf dem Spielfeld erscheint.
- Weniger als 9 Spieler bedeutet nicht angetreten und eine Strafverifizierung für den Gegner. Treten beide Mannschaften nicht an erfolgt eine 0:0 und 0 Punkte Wertung.
- Bei zweimaligem Nichtantreten behält sich die Organisation vor, den jeweilige Verein aus der Meisterschaft auszuschließen.
- Bei weniger als 7 Spielern wird eine Begegnung abgebrochen und
a) das bis zur 75sten Minute erzielte Ergebnis gewertet;
b) vor der 75sten Minute für den Gegner strafverifiziert. - Die Wartezeit beträgt höchstens 15 Minuten
- Ein Abtreten einer Mannschaft aus eigenem Gutdünken hat den Ausschluss aus der Meisterschaft zur Folge.
§ 22 Ersatzspieler
- Ein Spielertausch, auch ein Rücktausch ist während der gesamten Dauer eines Spieles möglich, jedoch nur während einer Spielunterbrechung bei eigenem Ballbesitz und mit Zustimmung des Schiedsrichters.
§ 23 Spielabbruch
- Wird ein Spiel vom Schiedsrichter abgebrochen, hat er im Spielbericht die Gründe hierfür anzuführen.
- Wird ein Spiel ohne Verschulden der beiden Vereine
- nach der 75sten Minute abgebrochen, so geht das bis zu diesem Zeitpunkt erzielte Ergebnis in die Wertung ein.
- vor der 75sten abgebrochen, erfolgt eine Neuaustragung; der neue Termin sollte, wenn möglich gleich vor Ort ausverhandelt und der Organisation sofort mitgeteilt werden (Ing. Horst Schinke +43 676 57 25 049)
- Wird ein Spiel durch Verschulden eines Vereines bzw. eines Spielers eines Vereines abgebrochen, erfolgt eine Strafverifizierung zugunsten des jeweiligen Gegners
- Wird ein Spiel durch Verschulden von beiden Vereinen bzw. von Spielern beider Vereine abgebrochen, so wird die Begegnung mit 0:0 und keinem Punkt für beide Mannschaften gewertet.
- Wird ein Spiel erst gar nicht angepfiffen, gelten die Absätze 3. und 4. dieses Paragrafen sinngemäß.
- In den Fällen der Absätze 3., 4. und 5. dieses Paragrafen entscheidet die Organisation zusätzlich zu den verhängten Sperren des Schiedsgerichtes, ob die betroffenen Spieler bzw. Mannschaften aus der Meisterschaft ausgeschlossen werden.
§ 24 Proteste, Einsprüche
- Für Proteste oder Einsprüche gilt allgemein eine Frist von 3 Tagen ab Spieltermin. Die Organisation behält sich vor dies Frist bei grober Unsportlichkeit zu verlängern.
- Für die Beweisführung ist jener Verein verantwortlich, der den Einspruch oder Protest eingebracht hat. Wird ein dementsprechender Beweis nicht erbracht, gelten Proteste oder Einsprüche automatisch als abgelehnt.
- Proteste oder Einsprüche vor Spielbeginn oder unmittelbar nach Spielende werden vom Schiedsrichter in den Spielbericht eingetragen. Andernfalls ist die Organisation (Ing. Horst Schinke: +43 676 / 57 25 049) innerhalb der erforderlichen Frist zu verständigen.
- Wird ein Protest bzw. ein Einspruch eingelegt und sind dementsprechende Beweismittel vorhanden, so treten das Sportgericht und die betroffenen Personen (Schiedsrichter, Spieler Vereinsfunktionäre etc.) zu einer Sitzung zusammen. Ort und Zeitpunkt wird von der Organisation festgelegt. Es werden alle Parteien angehört und anschließend von dem Sportgericht eine Entscheidung gemäß den Meisterschaftsregeln getroffen. Diese Entscheidung wird danach allen Vereinen zugänglich gemacht (per E-Mail bzw. Website).
§ 25 Berufung gegen Urteile des Sportgerichts
- Die Berufung wendet sich gegen ein Urteil der ersten Instanz. Sie muss binnen eine Woche nach Veröffentlichung des Urteils bei der Organisation schriftlich erhoben werden. Wurde ein Urteil in Anwesenheit beider Parteien mündlich verkündet, muss die Berufung gegen das Urteil sofort mündlich oder schriftlich binnen einer Woche bei der Organisation angemeldet werden.
- Wird die Berufung rechtzeitig erhoben, wird die Berufungsschrift dem Gegner zugestellt.
- Die Entscheidung, ob die Berufung Erfolg hat oder nicht, trifft die Organisation. Die Organisation entscheidet in der Sache selbst oder es kann aber auch an das Gericht erster Instanz zurückverweisen.
§ 26 Einzelstrafen
- Die Organisation hat gegen jeden Spieler, der auf einer Kaderliste eines Vereines der Weststeirischen Stammtischliga steht, eine Strafe von mindestens fünf Plichtspielen zu erlassen der gegen
- ein Mitglied der Organisation
- ein Mitglied des Sportgerichtes
- ein Mitglied des Sportbeirates
- einen Schiedsrichter
sich ungebührlichem verhält oder eine Unsportlichkeit oder sonstiges Vergehen begeht
2. Räumlich ist dieses Verhalten auf dem Sportplatzgelände und den angrenzenden Parkplatz zu werten.
3. Zeitlich ist diese Verhalten vor, während und nach einem Spiel (Pflichtspiel und Freundschaftsspiel) zu werten.
4. Die Organisation behält sich eine Weiterleitung an das Sportgericht vor.
§ 27 Mannschaftsstrafen
- Die Organisation und das Schiedsgericht kann gegen jede Mannschaft Punktabzüge wegen ungebührlichem Verhalten, Unsportlichkeit und sonstige Vergehen verhängen.
- Ein Punktabzug kann auch bei ungebührlichem Verhalten, Unsportlichkeit und einem sonstigen Vergehen durch einen Funktionär des Vereines verhängen werden
§ 28 Siegerehrung
- Die Siegerpokale werden unmittelbar nach Beendigung des letzten Meisterschaftsspieles der jeweiligen Divisionsmeister, von einem Vertreter der Organisation überreicht.
§ 29.Unvorhergesehene Fälle
- In allen in den Meisterschaftsregeln nicht vorgesehenen Fällen trifft die Organisation eine Entscheidung und bringt diese anschließend im Internet zur Kenntnis.
§ 30 Sportbeirat
- Der Sportbeirat berät die Organisation der Weststeirischen Stammtischmeisterschaft in folgenden Bereichen:
- Meisterschaftsregeln
- Spielmodus
- Schiedsrichterwesen
§ 31. Urheberrechte und Verwertungsrechte
- Sämtliche der Organisation zur Verfügung gestellten Materialien, insbesondere solche zur Veröffentlichung auf der Internetseite, gehen sofort in das Eigentum der Organisation über.
- Alle Urheberrechte und Verwertungsrechte gehen sofort und unentgeltlich an die Organisation über.
§ 32.Haftung
- Für Unfälle aller Art auf den diversen Sportplätzen übernehmen die Organisation der weststeirischen Stammtischmeisterschaft und die Schiedsrichter keine Haftung.
§33. Außerkrafttreten, Inkrafttreten und Salvatorische Klausel
- Diese Fassung der Meisterschaftsregeln tritt mit dem 01.08.2024, 00:00 Uhr in Kraft.
- Sämtliche vorangegangenen Meisterschaftsregeln treten mit Inkrafttreten dieser Meisterschaftsregeln außer Kraft.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Meisterschaftsregeln unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Veröffentlichung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Meisterschaftsregeln im Übrigen unberührt.